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Matthias Gertz

Matthias Gertz ist Dipl.-Kaufmann und hat 1998 das Steuerberaterexamen abgelegt. Seitdem leitete er zusammen mit seinem Bruder Hendrik zunächst in nunmehr 3. Generation die 1949 gegründete Steuerberatungsgesellschaft in Wilster. In 2018 übernahm er als Nachfolger von seinem Vater Horst Gertz die Leitung des Standorts in Döbeln.

Seine umfangreichen Erfahrungen in der Finanzbranche, u.a. mit der Finanzkrise 2008, ihren Vorläufern und Nachwirkungen, verarbeitete er zu einem übergreifenden Beratungsansatz für mittelständischer Unternehmer, der das ganze Vermögen des Mandanten umfasst und sowohl finanzielle, rechtliche als auch steuerliche Aspekte zu einer stabilen Finanzarchitektur integriert.

Matthias Gertz
Steuerberater
einfachGertz!

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Klaus Tenbrock,
Geschäftsführender Gesellschafter
praemium Gruppe

Klaus Tenbrock

Sein Unternehmen, die praemium Gruppe, ist Marktführer und spezialisiert auf Mitarbeiterbindungskonzepte aus Innenfinanzierung durch das eigens entwickelte Easy-Konzept. Ein zentrales Element dieses ist die pduK bei welcher Tenbrock als Vorstand beim Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskasse fungiert. Als Senator des Internationalen Wirtschaftssenats e.V. (IWS), einer Organisation mit besonderem Beraterstatus bei den Vereinten Nationen, setzt sich Tenbrock aktiv gegen Altersarmut ein. Sein Easy-Konzept bietet innovative Lösungen für diese gesellschaftliche Herausforderung und stärkt den deutschen Mittelstand für eine nachhaltige Zukunft.

Mitarbeiterbindung durch Innenfinanzierung

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Liquidität verbleibt im Unternehmen und wird zusätzlich noch erhöht

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Bilanzneutralität

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Kein Haftungsrisiko

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Individuell auf Unternehmen und Mitarbeiter zugeschnitten

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Im Rahmen steuerlicher Möglichkeiten

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Rechtssicherheit bestätigt

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Der Prozess

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2. Wir evaluieren mit Ihnen welches Potential für Sie vorhanden ist

3. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Easy-Konzeptes

Was unsere Kunden über uns sagen

Stephan Jagalla - McDonald's

Daniel Wieland, Herakles Therapiezentrum Hamburg

Weitere Rezensionen

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„Der Mega-Hack in meinem Unternehmerdasein“

Ich bin mega begeistert. Mit einer Einfachheit solche komplexen Angelegenheiten einem auf dem Tablett zu servieren kann man einfach nicht ablehnen. Ich habe 250 Mitarbeiter in meinen Gesellschaften. Muss ich euch noch erzählen, was das bedeutet. Der Mega-Hack in meinem Unternehmerdasein.

Dzemil Djedovic

CEO at RWD Systemreinigung GmbH,

„Die praemium Lösung ist einzigartig“

Wir haben uns entschieden, den Vorsprung von praemium zu nutzen. Denn es ist nicht nur damit getan den Lohn umzustellen, die Belegschaft darf auch keinerlei Nachteile erfahren. Die praemium Lösung ist einzigartig.

Wilfried Duesing

Geschäftsführer MIZ Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

„Höheres Nettogehalt und arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente“

Mein Arbeitgeber zahlt mir jetzt ein höheres Nettogehalt, ich bekomme eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente und erhalte Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen, z.B. bei Vorsorgeuntersuchungen.

Jeannette Dmoch-Wawrowski

CEO at TMZ

„Kompetente und hoch seriöse Arbeit der Firma praemium“

Ein Professionell ausgearbeitetes Produkt, bescherte den Kollegen nicht nur mehr Netto, sondern auch eine ansehnliche Betriebsrente und Privatpatientenstatus bei Gesundheitsvorsorgeleistungen. Zu guter Letzt bestätigte sogar unser Sozialversicherungsaussenprüfer die kompetente und hochseriöse Arbeitsweise der Firma praemium.

Marc Derksen

Prokurist Berns Gruppe

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Häufig gestellte Fragen

Was passiert bei einer Insolvenz meiner Firma?
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Was passiert beim Tod des Mitarbeiters?
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Wie läuft der Prozess der Rentenzahlung ab?
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Was passiert bei einem Konkurs meiner Firma?
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Welche Kosten entstehen? Wann ist der Break-Even zu erwarten?
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Wer haftet in der betrieblichen Altersvorsorge?
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Gibt es Ausnahmen von der Arbeitgeberhaftung, wenn der Arbeitnehmer die Versicherungsgesellschaft auswählt?
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Können Arbeitgeber die Haftung auf die Versicherungsgesellschaften abschieben?
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Ist eine Versorgungsordnung auch für kleine Unternehmen relevant?
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Können Arbeitgeber durch Weitergabe von Direktversicherungsverträgen Ihre Haftung umgehen?
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Gilt die Haftung für betriebliche Altersvorsorge auch bei Erwerb eines Geschäftsbetriebs?
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Das Ergebnis
‍Win-Win

Arbeitgebervorteile
  • Bilanzneutralität:
    Die Verpflichtung aus dem Rechtsgeschäft der Entgeltumwandlung liegt nicht im Unternehmen, sondern im steuerlich abgetrennten Sondervermögen in Form der Unterstützungskasse. Somit ist die Verpflichtung den Mitarbeitern gegenüber eine mittelbare, und daraus resultiert ein steuerliches Bilanzierungsverbot.
  • Bilanzpolitisches Gestaltungsinstrument:
    Unternehmen können dotieren, d. h. Betriebsausgaben reklamieren, sind aber nicht dazu verpflichtet. Somit kann auf das wirtschaftliche "Rollercoasting" des Unternehmens Rücksicht genommen werden.
  • Nachhaltige Gewinn- und Liquiditätssteigerung:
    Dadurch, dass die Sparbeiträge der Mitarbeiter fortan nicht mehr zu externen Versicherern fließen sondern im Unternehmen verbleiben, erhöhen sich sowohl Liquidität als auch Gewinn im Unternehmen - und das dauerhaft.
  • Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität:
    Durch das Anbieten einer "Rente zum Nulltarif", also einer rein arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente, erzeugen Unternehmen für sich absolute Alleinstellungsmerkmale in ihrer Branche und Region. So steigt die Attraktivität gegenüber aktuellen und potenziellen Mitarbeitern.
Arbeitnehmervorteile
  • "Rente zum Nulltarif":
    Arbeitnehmer profitieren von einer rein arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente Altersvorsorge in Form einer einmaligen Kapitalzahlung. Dadurch ist für ein solides finanzielles Fundament für den wohlverdienten Ruhestand gesorgt, ohne eigenes Geld in die Hand nehmen zu müssen. Somit können auch Mitarbeiter, die sich im Normalfall keine Betriebsrente leisten können oder wollen, von einer attraktiven betrieblichen Altersvorsorge profitieren.
  • Bessere Konditionen als beim Versicherer:
    Im Rahmen der pauschaldotierten Unterstützungskasse ist es Unternehmen möglich, ihren Mitarbeitern Konditionen anzubieten, die Versicherungslösungen um eindeutig schlagen. Dazu gehört z. B. eine vielfache bessere Verzinsung der Sparbeiträge, keine Belastung der Sparbeiträge oder eine hundertprozentige Beitragsgarantie.
  • Sicherung der "Rente zum Nulltarif":
    Alle angesparten Beiträge sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zu 100 % insolvenzgeschützt. Sollte der Arbeitgeber wirtschaflich untergehen, so zahlt der PSVaG die bis dato angesparten Beiträge aller Mitarbeiter in voller Höhe an diese aus.